Gesetzliche Grundlagen
Mit der Ausbildung im Berufsbildungswerk Volmarstein wird ein Berufsabschluss nach individuellen Förderplänen in anerkannten, zukunftsorientierten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erreicht. Ein Hauptschulabschluss ist damit garantiert. Bei entsprechendem Notendurchschnitt kann der Schulabschluss bei regulären Berufen aber auch bis zur Fachoberschulreife mit Qualifikation führen.
Je nach Art und Schwere der Behinderung gelten entweder die regulären Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe oder die besonderen Ausbildungsregelungen für junge Menschen mit Behinderungen (§ 66 BBiG / § 42m HwO).
Die berufliche Ausbildung findet nach Möglichkeit im Rahmen der Verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) oder mit Praktika gemäß § 51 Abs. 2 SGB IX mit Unternehmen und öffentlichen Dienststellen statt. Die praktische Ausbildung kann dabei in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr in Betriebe verlagert werden. Dabei werden die jungen Menschen von uns individuell eng begleitet. Auszubildende des Berufsbildungswerkes haben das Recht, das angegliederte Werner-Richard-Berufskolleg zu besuchen.
Die Finanzierung einer Ausbildung und der damit verbundenen Unterbringung im Berufsbildungswerk erfolgt überwiegend durch die Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage des § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX. Darüber hinaus kommen auch die Renten- und Unfallversicherung als Leistungsträger in Betracht. Mit den jungen Menschen wird ein Ausbildungs- und Teilnahmevertrag geschlossen, der ihnen umfassende Rechte mit den entsprechenden Pflichten einräumt.
Sabine Riddermann
Leiterin Berufsbildungswerk
Tel: 02335 – 7800
Kontakt: Sabine Riddermann