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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BBW – Volmarstein,

nun sind Sie in der 3. Woche Ihrer Heimlernphase, wir hoffen Ihnen geht es weiterhin gut und Sie stehen im engen Austausch mit Ihren Ansprechpartnern in der BvB oder Ausbildung. Bestimmt arbeiten Sie gewissenhaft Ihre Arbeitsaufträge ab, halten Videokonferenzen mit Ihrem Ausbildungslehrgang oder telefonieren mit dem Ausbilder oder den RIMs.

Es ist sicherlich nicht einfach, plötzlich nicht mehr an Ihrem gewohnten Lern- und Aufenthaltsort hier in Volmarstein zu sein. Das Team unseres Lernort Wohnen (Internat) und die Fachdienste sind immer für Sie ansprechbar und melden sich auch gern bei Ihnen.

Halten Sie bitte Ihre abgesprochenen Termine mit den Ärzten, Psychologen und dem Sozialdienst ein!

Und wenn Sie sich mit der Seelsorge in Verbindung setzen möchten, verabreden Sie sich! Gerade jetzt hilft Ihnen vielleicht ein tröstendes oder ermutigendes Wort, bevor Sie damit alleine bleiben.

Sicherlich haben sich in Ihrer Heimlernphase immer wieder auch Fragen ergeben, die Sie schnell beantwortet haben möchten. Mit der nachfolgenden FAQ-Liste möchten wir Ihnen eine umfangreiche Übersicht der Antworten auf Ihre Fragen geben. Wir haben versucht, alle Aspekte im Blick haben. Wenn Sie Fragen haben, auf die Sie in der Liste keine Antwort finden, rufen Sie uns kurz an oder schicken Sie uns eine Email. Wir werden Ihnen die Informationen geben und so schnell wie möglich unsere Liste ergänzen.

Auf das wir uns bald Wiedersehen!

Bleiben Sie gesund!

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So erreichen Sie uns:

Sekretariat BBW-Leitung:
02335 – 6 39 78 05
Sekretariat Ausbildung:
02335 – 63 98 01
Sekretariat Lernort Wohnen:
02335 – 6 39 73 10
Sekretariat Werner-Richard-Berufskolleg:
02335 – 6 39 78 10

Fragestellungen zum Corona-Virus

Wie kann ich mich über das Corona-Virus informieren?

Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts:
Zur Webseite des Robert-Koch-Instituts

bzw. auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in leichter Sprache:
Zur Webseite des BMAS

Fragestellungen zur Wiederaufnahme des Schul- und Ausbildungsbetriebs

Wann startet der Unterricht / die Ausbildung im BBW wieder?

Es gibt von behördlicher Seite noch keinen Öffnungstermin für das BBW, die internen Vorbereitungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts oder Ausbildung sind aber bereits angelaufen. Daher gelten weiterhin die Wochenpläne für die Heimlernphase.

Bitte reisen Sie nicht eigenmächtig ohne vorherige Benachrichtigung vom BBW oder dem Berufskolleg an.

Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Beitrag „Aktuelle Informationen zur Schule und Ausbildung“.

Fragestellungen zur Ausbildungszeit der Teilnehmenden

Wie muss ich die Arbeitszeit nachweisen, wenn ich mich derzeit nicht über AIDA ein- und ausloggen kann?
Auch ohne sich in AIDA ein- und auszuloggen wird die tägliche Ausbildungszeit im Zeiterfassungssystem hinterlegt. Somit entstehen Ihnen keine Nachteile.
Müssen die Pausen zu exakt gleichen Zeiten gemacht werden oder darf man diese frei wählen?
Da die Stundenpläne auch in der Heimlerrnphase umgesetzt werden sollen, ist eine Einhaltung der Pausenzeiten, so wie wir sie im BBW haben, wichtig.
Darf man die Arbeitszeit flexibel gestalten oder muss man zu einer festen Zeit arbeiten und erreichbar sein?
Da die Stundenpläne auch in der Heimlernphase umgesetzt werden sollen, ist eine Einhaltung der Ausbildungs- und Schulzeiten wichtig.
Habe ich Minusstunden nach dem Betretungsverbot?
Nein. In der Heimlernphase wird die Ausbildungszeit in AIDA hinterlegt. Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass Teilnehmende sich am virtuellen Unterricht bzw. an der virtuellen Ausbildung beteiligen.

Fragestellungen zur Arbeitsunfähigkeit, Fehlzeiten, Urlaub

Muss ich mich im Krankheitsfall ebenfalls an den gestellten Aufgaben beteiligen?
Im Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich nicht mit den Ausbildungspaketen beschäftigen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich im Falle einer Krankheit bei Ihren Ausbilder*innen melden und die AU per Post übersenden.
Was passiert mit meinem angemeldeten Urlaub?
Der bereits genehmigte Urlaub ist in Anspruch zu nehmen.
Muss ich den beantragten Urlaub nehmen und wird dieser in der Heimlernphase abgezogen?
Ja.
Was soll ich tun, wenn ich krank bin oder war?
Falls Sie erkranken sollten, melden Sie sich bitte bei Ihren Klassenlehrer*innen bzw. Ausbilder*innen ab und senden uns Ihre AU zu.
Hat das Betretungsverbot Auswirkung auf meine Fehlzeiten und somit auf die Zulassung zur Prüfung?
Nein, das Betretungsverbot hat keine Auswirkung auf die Fehlzeiten, da die Ausbildung in Heimlernphasen fortgesetzt wird.
Wo melde ich mich krank?
Erste Ansprechpartner sind Ihre Ausbilder*innen und Klassenlehrer*innen. Falls diese nicht erreichbar sein sollten, können Sie sich an die Fachkoordination oder die Sekretariate der Ausbildungsleitung und des Werner-Richard-Berufskollegs wenden.

Fragestellungen zur Arbeitssituation und zum Kontakt

Wie findet die weitere Ausbildung in der Heimlernphase statt?

Seitens der Ausbildung werden Ihnen durch Ihre Ausbilder*innen Arbeitsaufgaben in elektronischer Form oder Papierform zur Verfügung gestellt, die Sie von zuhause bearbeiten sollten.
Ihre Ausbilder*innen stehen Ihnen in den Ausbildungszeiten von Montag bis Donnerstag 8:00-16:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung.
Nach abgeschlossener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie weitere Ausbildungspakete. 

Muss ich auch weiterhin mein Berichtsheft führen?
Ja, Sie sind auch weiterhin dazu verpflichtet, in der Heimlernphase Ihr Berichtsheft zu führen.
Wie läuft es mit dem Praktikum weiter?
Um Sie als Teilnehmende zu schützen, sind sämtliche Praktika und VAmB-Maßnahmen unterbrochen worden. Im Anschluss an die Heimlernphase werden neue Termine zur Fortführung der betrieblichen Phasen vereinbart.
Ist es für mich möglich, per WhatsApp Kontakt zu den Mitarbeitenden aufzunehmen?
Wir arbeiten nicht mit WhatsApp.
Wird es Aufgaben in der Osterferienzeit geben?
Auszubildende, die sich nicht im Urlaub befinden, müssen die Arbeitspakete auch in den Osterferien bearbeiten.
Ich habe zuhause kein Internet bzw. keinen PC. Wie bekomme ich meine Aufgabenpakete für die Heimlernphase?
Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob Sie sich ggf. aus dem Familien- oder Freundeskreis einen PC oder Laptop leihen können. Falls dies nicht möglich sein sollte, sprechen Sie bitte mit Ihren Ausbilder*innen. Diese lassen Ihnen dann Arbeitspakete per Post zukommen.
Wird es nicht möglicherweise zu viel, wenn ich zu den schulischen Aufgaben jetzt auch noch die theoretischen Aufgaben der Ausbildung erhalte?
Wir haben die Menge der Aufgaben im Blick, sodass diese zu schaffen sind.
Was mache ich, wenn ich Aufgaben nicht verstehe?
Falls Sie Aufgaben nicht verstehen sollten, fragen Sie einfach noch einmal nach. Die Lehrer*innen und Ausbilder*innen werden Ihre Fragen beantworten.
Wie kann ich die Aufgaben beantworten?
Das können Sie so machen, wie es Ihnen am besten liegt. Beantworten sie die Fragen entweder im Dokument selbst (bei Word oder Excel) und schicken Sie dies zurück. Sie können die Aufgaben aber auch handschriftlich lösen, dieses dann abfotografieren und als Foto im Anhang einer Mail verschicken.
Was mache ich, wenn ich zuhause bestimmte Programme wie Word, Excel etc. nicht besitze bzw. gar keinen PC/Laptop habe?
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, mit einem Computer zu arbeiten, können Sie die Aufgaben handschriftlich erstellen, mit dem Handy abfotografieren und als Anhang einer Mail versenden.
Was mache ich, wenn ich bestimmte Dateien (Word, Excel …) nicht öffnen kann?
Wenn Sie bestimmte Programme nicht besitzen und Dateien nicht öffnen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausbilder*innen. Diese werden Ihnen die Aufgaben in einem anderen Format (pdf oder Foto) zukommen lassen.
Wie öffne ich ein pdf-Dokument?
Um ein pdf-Dokument zu öffnen, benötigen Sie das kostenlose Programm ‚Acrobat Reader‘ (kostenloser Download unter: https://get.adobe.com/de/reader/).
Ich habe kein passendes Arbeitsgerät oder Arbeitsmaterial zuhause. Was soll ich tun?
Ihre Ausbilder*innen stellen Ihnen ein Aufgabenpaket zusammen und werden Ihnen dieses auf elektronischem Wege zukommen lassen. Falls Ihnen Arbeitsmaterialien fehlen sollten, wenden Sie sich bitten an Ihre Ausbilder*innen.
Ich habe eine Frage zur Aufgabenstellung, wer kann mir helfen?
Ihre Ausbilder*innen stehen Ihnen in den Ausbildungszeiten Montag bis Donnerstag 8:00-16:00 und Freitag 8:00-12:00 telefonisch oder per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung.
Ich bin mit den Aufgaben fertig – woher bekomme ich neue?
Sobald Sie die Aufgaben eines Aufgabenpaketes erfolgreich erfüllt haben, erhalten Sie ein neues Aufgabenpaket durch Ihre Ausbilder*innen.
Wann und wie werden meine Aufgaben kontrolliert?
Ihre Ausbilder*innen kontrollieren und bewerten Ihre Aufgaben. Die Aufgabenstellungen orientieren sich am jeweiligen Berufsbild. Einzelheiten erörtern Sie bitte mit Ihren Ausbilder*innen.
Wie und wann kann ich meine Ausbilder erreichen?
Ihre Ausbilder*innen sind in den Ausbildungszeiten von Montag bis Donnerstag 8:00-16:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr telefonisch für Sie zu erreichen.
Woher bekomme ich die Telefonnummer und/oder die E-Mail-Adresse meiner Ausbilder*innen?
Die BBW Pforte kann Ihnen unter der Telefonnummer 02335/639-0 Auskünfte zu Kontaktmöglichkeiten geben.

Fragestellungen zu den Fachdiensten

Wann ist der Psychologische Dienst erreichbar?
Der Psychologische Dienst ist zu den gewohnten Zeiten telefonisch erreichbar: Montag – Donnerstag 7:00-16:30 Uhr und Freitag 7:00-12:30 Uhr.
Unter welcher Telefonnummer ist der Psychologische Dienst erreichbar?
Sekretariat: 02335 – 6 39 72 20
Büro Dr. Krombholz: 02335 – 6 39 72 00
Kann ich den Psychologischen Dienst auch per E-Mail erreichen?

E-Mails können an folgende Adressen gesendet werden: krumnacka@esv.de und krombholza@esv.de

Muss ich mich an meine regulären Termine halten, um mit dem Psychologischen Dienst zu telefonieren?
Die Termine können eingehalten werden. Eine Kontaktaufnahme per Telefon ist jederzeit zu den oben angegebenen Zeiten möglich.
Ist die Reha-Medizin weiter für mich erreichbar?
Ja, das Team der Reha-Medizin ist weiter für Sie da. Persönliche Besuche sind zur Zeit nicht möglich, dennoch sind wir von Montag bis Donnerstag von 7:00-16:30 Uhr und Freitag von 7:00-12:30 Uhr für Sie erreichbar.
Wie kann ich die Reha-Medizin erreichen?

Telefonisch unter 02335 – 6 39 70 60 oder per E-Mail: Rehamedizin@esv.de

Was ist mit meinen Terminen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)?
Im Berufsbildungswerk finden aktuell keine Therapien statt. Bitte sprechen Sie die Kollegen der Reha-Medizin an.

Fragestellungen zu Prüfungen

Was ist mit der IHK-Abschluss-Prüfung und wann wird diese ggf. nachgeholt?

Die S-IHK plant, die schriftliche Ausbildungsprüfungen in der Kalenderwoche 25 durchzuführen.

Am 16. und 17. Juni 2020 finden dabei die industriell-technischen, am 18. und 19. die kaufmännischen
schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Prüfungsteilnehmende, die im Frühjahr 2020 für ihre Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, erhalten die Möglichkeit, die Prüfung im Herbst 2020 zu absolvieren. Der Prüfungszeitraum der praktischen Prüfung
beginnt wie geplant am 4. Mai 2020.

Bitte beachten Sie: Verbindlich sind dabei ausschließlich die von der S-IHK mitgeteilten Termine, die Sie rechtzeitig von uns erhalten werden.

Informationen erhalten Sie dazu unter: www.sihk.de/pruefungaktuell

Stellungnahme der S-IHK Hagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Prüferinnen und Prüfer,

aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch verschobenen Prüfungstermine gibt es zur Zeit bei allen Beteiligten viele offene Fragen.

Wir haben eine vorläufige Grobplanung erstellt um zumindest Ihre dringendsten Fragen beantworten zu können.

Da zur Zeit noch nicht absehbar ist, wann sich die Situation normalisiert, werden wir Anfang Mai die Situation nochmals beurteilen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Versand der Einladungen (sowohl Prüfer als auch Teilnehmer) nicht vor Mitte Mai erfolgt.

Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Lösungen:
In der anstehenden Prüfung kann es zu Verschiebungen der Reihenfolge der Prüfungsteile kommen. Wurde bisher i.d.R. zunächst die schriftliche Prüfung absolviert, kann es nun auch dazukommen, dass die mündlichen/praktischen Prüfung VOR der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden.

Die Terminübersicht enthält neben der Grobplanung auch weitergehende Informationen zur abgesagten Frühjahrsprüfung.

Die Terminübersicht als PDF Dokument.

Was ist mit den Prüfungen vor der Landwirtschaftskammer?

Die Landwirtschaftskammer NRW hat angesichts der aktuellen Lage und unsicheren Perspektive nunmehr entschieden, alle bis zum 30.04.2020 geplanten Abschlussprüfungen zu verschieben. Ersatztermine stehen gegenwärtig noch nicht fest.

Im Gartenbau sind die ursprünglich für den 22. und 23.04. angesetzten schriftlichen Prüfungen damit hinfällig.

Ein erstes Szenario sieht zunächst vor, diese unter Beibehaltung der Terminkette für die praktischen/mündlichen Prüfungen direkt im Anschluss nachzuholen. Für den Fall weiterer Verschiebungen halten wir ein zweites Szenario bereit.

Neue Informationen stellen wir auch weiterhin tagesaktuell auf der LWK-Homepage www.landwirtschaftskammer.de unter der Überschrift „Aktuelle Hinweise der Landwirtschaftskammer zur Corona-Situation“ ein.

Ergänzende Informationen zur Abschlussprüfung Werker/in im Gartenbau Sommer 2020 Ersatztermin für die schriftliche Prüfung sowie Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Sehr geehrte/r Prüfungskandidat/in,

Sie haben bereits zur Kenntnis genommen, dass wir die ursprünglich für den 23.04.2020 angesetzte schriftliche Prüfung aufgrund der Corona-Situation absagen mussten.
Ferner haben wir auf unsere Homepage verwiesen, wo wir fortlaufend aktuelle Informationen und Termine einstellen.

Als Ersatztermin für Ihre schriftliche Prüfung ist der 14.05.2020 festgelegt worden.
Abweichend von der Einladung zum ursprünglichen Termin kann es zudem Änderungen bzgl. des Prüfungsortes und der Uhrzeit geben. Spätestens ab Anfang Mai finden Sie die für Sie relevanten Informationen unter https://www.landwirtschaftskammer.de/corona.htm > Berufsbildung

Zur schriftlichen Prüfung erfolgt darüber hinaus keine weitere individuelle Mitteilung an die einzelnen KandidatInnen.

Die praktischen Prüfungen können aus heutiger Sicht wie geplant stattfinden. Hierzu sind an alle Beteiligten individuelle Schreiben mit den erforderlichen Informationen versendet worden.

Die Prüfungen finden bis auf Weiteres unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen statt. Sehen Sie bitte die entsprechenden Hinweise im Anhang. Diese sind zwingend zu beachten!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die/den für Sie zuständige/n Ausbildungsberater/in.

Wir wünschen viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß
LWK NRW, Geschäftsbereich 4 – Berufsbildung, Fachschulen

Fragestellungen speziell für Vollzeit-Schüler*innen

Werden die Hausaufgaben benotet?
Nein, eine Benotung findet nicht statt. Die gemachten Aufgaben dienen der Vorbereitung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs, der nach der Aufnahme des Unterrichts in Klassenarbeiten oder Tests abgefragt werden kann.
Muss ich Aufgaben in den Ferien machen?
Nein, Sie sollten mit den Aufgaben vor den Ferien fertig sein. In den Ferien erhalten Sie von den Lehrer*innen auch keine neuen Aufgaben. Sie sollten darauf vorbereitet sein, dass es nach den Ferien jederzeit mit dem Unterricht wieder losgehen kann und dann dienen die schon bearbeiteten Aufgaben zur Wiederholung.
Was mache ich, wenn ich kein Material habe, um praktische Übungen wie z.B. Experimente durchzuführen?
Teilen Sie dies bitte den Fachlehrer*innen mit. Diese werden Ihnen dann Aufgaben geben, die auch Sie durchführen können.

Fragestellungen zum LOW und BBW allgemein

Kann ich noch Dinge wie Medikamente, Bücher usw. aus meinem Zimmer holen?
Nein, aufgrund des Betretungsverbotes ist dies leider zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wir sehen, wie wir Ihnen helfen können.
Was ist mit meiner Post oder meinem Päckchen, die ins BBW gesendet werden?
Vermeintlich wichtige Post wie amtliche Schreiben werden nachgesendet, Päckchen nicht.
Darf ich am 19.04. anreisen?
Nein, ohne eine offizielle Mitteilung über die BBW- oder die WRBK-Webseite bzw. eine schriftliche Benachrichtigung über das BBW/WRBK sollte am 19.04. keine Anreise erfolgen. Hinweis: Bitte informieren Sie sich über die News der Webseiten über den aktuellen Stand.
Kann ich mich auf der Gruppe melden, wenn ich Probleme und Sorgen zu Hause habe?
Ja, in der Zeit von 7:00 Uhr-18:00 Uhr sind Mitarbeitende auf den Gruppen im Dienst.
Ist es erlaubt, das BBW zu betreten?
Nein, aufgrund des Betretungsverbotes ist dies derzeit leider nicht möglich.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Dinge aus meinem Zimmer benötige?
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der jeweiligen Gruppe. Diese können in Absprache die notwendigen Dinge zum Haupteingang bringen.
Finden die geplanten Gruppenfreizeiten noch statt?
Nein, bis auf Weiteres sind alle Gruppenfreizeiten abgesagt.
Sind meine persönlichen Dinge im „leeren“ BBW sicher?
Ja, die Zimmer- und Gruppentüren sind abgeschlossen.

Fragestellungen der Eltern

Warum bekomme ich so wenige oder warum bekomme ich so viele Aufgaben?
Wenn Ihnen die Aufgaben zu umfangreich oder zu gering erscheinen, nehmen Sie bitte Kontakt mit den betreffenden Lehrer*innen oder Ausbilder*innen auf. Sie werden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.
Warum werden Aufgaben am Wochenende verschickt?
Teilweise werden die Aufgaben von den Lehrer*innen zu dem Zeitpunkt verschickt, an dem sie erstellt wurden. Dabei erhalten Sie aber auch immer einen Hinweis, bis wann die Aufgaben zu erledigen sind.
Wieso reagieren Sie erst nach einem halben Tag auf meine Mail?
Die Kolleg*innen betreuen viele verschiedene Klassen und/oder Auszubildende. Alle bemühen sich in dieser außergewöhnlichen Situation, so schnell wie möglch zu reagieren.

Fragestellungen zum Thema Geld

Habe ich Anspruch auf Verpflegungsgeld?
Gemäß des Teilnahmevertrages besteht ein Anspruch auf einen pauschalisierten Zuschuss. Der Verpflegungszuschuss wird vom BBW in der Höhe gewährt, wie er von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend den Maßstäben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bestimmt worden ist, in Höhe von derzeit 3,80 €.